Die flexible Reiseversicherung für alle Fälle



Was deckt dieses Modul ab?
Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten für Ersatz oder Reparatur
bis zu 3.000 €
Verlust von Reisedokumenten
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten
bis zu 150 €
Nachgewiesene Kosten für vorab getätigte Reiseausgaben
Tickets für Flüge, Zug- und Schiffsfahrten
Übernachtungskosten
Sonstiges, z. B. Tickets für Museen
Finanzielle Probleme
Verlust des Arbeitsplatzes
Andere unerwartete Ereignisse
Unerwarteter Termin für die Wiederholung einer Prüfung
Krankheit oder Unfall eines mitreisenden Haustiers
Schriftliche Vorladung einer Behörde oder eines Gerichts
Gesundheitliche Gründe
Unfall, Krankheit oder Tod einer mitreisenden Person
Schwangerschaftskomplikationen
Verlust oder Beschädigung von Sportausrüstung
maximale Rückerstattung nachwiesener Reparatur- oder Mietkosten
bis zu 500 €
Reiseverzögerungen
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten, um die Zeit zwischen der geplanten und der tatsächlichen Abreise zu überbrücken
bis zu 50 €
Verspätet zugestelltes Reisegepäck
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten, um die Zeit bis zum Erhalt des Reisegepäcks zu überbrücken oder um verlorenes Reisegepäck zu ersetzen
bis zu 250 €
Begleitete Rückreise minderjähriger Mitreisender
bis zu 2.500 €
Kinderbetreuung am Reiseziel
bis zu 2.500 €
Rücktransport sterblicher Überreste oder Bestattung im Ausland
der nahcgewiesenen Kosten
Unbegrenzte Erstattung
Übernachtungskosten für Mitreisende
bis zu 2.500 €
Rücktransport einer verletzen Person
der nahcgewiesenen Kosten
Unbegrenzte Erstattung
Kosten für Such- und Bergungseinsätze sowie Evakuierungen
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten
bis zu 10.000 €
Begleitete Rückreise minderjähriger Mitreisender
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten
bis zu 2500 €
Medizinische Notfallbehandlung
der nachgewiesenen Kosten
Unbegrenzte Erstattung
Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld wird ausgezahlt, wenn die Kosten für die Krankenhausbehandlung von einer anderen Versicherung (z. B. Krankenkasse) übernommen werden.
50 €/Tag
Zahnmedizinische Notfallbehandlung
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten
bis zu 350 €
Besuch einer kranken oder verletzten Person im Ausland
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten
bis zu 1000 €
Was deckt dieses Modul ab?
Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten für Ersatz oder Reparatur
bis zu 3.000 €
Verlust von Reisedokumenten
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten
bis zu 150 €
Nachgewiesene Kosten für vorab getätigte Reiseausgaben
Tickets für Flüge, Zug- und Schiffsfahrten
Übernachtungskosten
Sonstiges, z. B. Tickets für Museen
Finanzielle Probleme
Verlust des Arbeitsplatzes
Andere unerwartete Ereignisse
Unerwarteter Termin für die Wiederholung einer Prüfung
Krankheit oder Unfall eines mitreisenden Haustiers
Schriftliche Vorladung einer Behörde oder eines Gerichts
Gesundheitliche Gründe
Unfall, Krankheit oder Tod einer mitreisenden Person
Schwangerschaftskomplikationen
Verlust oder Beschädigung von Sportausrüstung
maximale Rückerstattung nachwiesener Reparatur- oder Mietkosten
bis zu 500 €
Reiseverzögerungen
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten, um die Zeit zwischen der geplanten und der tatsächlichen Abreise zu überbrücken
bis zu 50 €
Verspätet zugestelltes Reisegepäck
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten, um die Zeit bis zum Erhalt des Reisegepäcks zu überbrücken oder um verlorenes Reisegepäck zu ersetzen
bis zu 250 €
Begleitete Rückreise minderjähriger Mitreisender
bis zu 2.500 €
Kinderbetreuung am Reiseziel
bis zu 2.500 €
Rücktransport sterblicher Überreste oder Bestattung im Ausland
der nahcgewiesenen Kosten
Unbegrenzte Erstattung
Übernachtungskosten für Mitreisende
bis zu 2.500 €
Rücktransport einer verletzen Person
der nahcgewiesenen Kosten
Unbegrenzte Erstattung
Kosten für Such- und Bergungseinsätze sowie Evakuierungen
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten
bis zu 10.000 €
Begleitete Rückreise minderjähriger Mitreisender
maximale Rückerstattung nachgewiesener Kosten
bis zu 2500 €
Medizinische Notfallbehandlung
der nachgewiesenen Kosten
Unbegrenzte Erstattung
Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld wird ausgezahlt, wenn die Kosten für die Krankenhausbehandlung von einer anderen Versicherung (z. B. Krankenkasse) übernommen werden.
50 €/Tag
Zahnmedizinische Notfallbehandlung
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bis zu 350 €
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bis zu 1000 €
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bis zu 150 €
Nachgewiesene Kosten für vorab getätigte Reiseausgaben
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Sonstiges, z. B. Tickets für Museen
Finanzielle Probleme
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Unerwarteter Termin für die Wiederholung einer Prüfung
Krankheit oder Unfall eines mitreisenden Haustiers
Schriftliche Vorladung einer Behörde oder eines Gerichts
Gesundheitliche Gründe
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Von Menschen, für Menschen: Das sagen unsere Kund:innen
Andreas Kaiser
Weitere Informationen
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zur CHERRISK Reiseversicherung
Du kannst deinen Versicherungsbeitrag bis zum letzten Tag des aktuellen Versicherungszeitraums bezahlen. Wir werden dich benachrichtigen, wenn die Frist näher rückt. Wenn du trotzdem vergisst zu zahlen, wird deine Versicherung deaktiviert. Keine Sorge: Du kannst die Versicherung jederzeit über dein Konto mit den gespeicherten Daten neu abschließen.
Nein. Dein Fälligkeitsdatum richtet sich nach dem Tag, an dem du die Versicherung abgeschlossen hast. Wenn du also ein anderes Fälligkeitsdatum haben möchtest, musst du deine Versicherung kündigen und am gewünschten Tag des Monats eine neue abschließen.
CHERRISK ist erst seit 2018 am Markt, daher hast du vielleicht noch nicht von uns gehört. Wir verstehen deshalb auch, dass du auf Nummer sicher gehen möchtest. Wir sind zwar ein junges Start-up, doch hinter uns steht die UNIQA Group, eine der größten Versicherungsgesellschaften Europas mit über 200 Jahren Erfahrung. UNIQA wurde 1811 in Österreich gegründet und verzeichnet heute über 15 Millionen Versicherte. Sie steht als Versicherer hinter den Produkten, die wir über unsere Online-Plattform anbieten und gewährleistet eine breite Infrastruktur, professionelles Know-how und das nötige Kapital. Wir hoffen, wir konnten deine Bedenken damit ausräumen. Solltest du trotzdem noch Fragen haben, kannst du uns jederzeit über cherrisk@cherrisk.com kontaktieren.
Wir sind ein Start-up aus Budapest, das 2018 aus der österreichischen UNIQA Group, einer der führenden Versicherungsgesellschaften Europas, hervorgegangen ist. Die UNIQA Group unterstützt uns nicht nur mit ihrem Know-how, sondern steht auch als renommierter Versicherer hinter den Versicherungsprodukten, die CHERRISK in Ungarn und Deutschland anbietet.
Unser Name vereint verschiedene Aspekte, die uns wichtig sind. Zum einen basiert CHERRISK auf dem Prinzip der Risikoverteilung, das heißt wie bei Versicherungen üblich, teilen sich alle Versicherten gemeinschaftlich das finanzielle Risiko eines Schadens – aus „Share Risk“ wurde „CHERRISK“. Außerdem sind wir angetreten mit dem Ziel, gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Daher steckt auch der Begriff „Charity“ in unserem Namen.
CHERRISK ist eine Online-Plattform, über die du schnell und einfach verschiedene Versicherungen abschließen und auch online verwalten kannst.
Bei CHERRISK kannst du dir deine Wunschversicherung aus verschiedenen Tarifen zusammenstellen und mit Erweiterungen individuell auf deine Bedürfnisse zuschneiden. CHERRISK-Auslandsreiseversicherung (wahlweise inklusive Reisekrankenversicherung, Gepäckversicherung sowie Reiserücktritts- und Abbruchversicherung) CHERRISK-Hausratversicherung (wahlweise zusätzlich mit Elementarschäden-, Fahrrad- oder Glasversicherung) CHERRISK-Unfallversicherung
Wenn du deine Versicherung über unsere Website abgeschlossen hast, findest du alle Dokumente in deinem persönlichen CHERRISK-Account, wenn du dich unter www.cherrisk.com einloggst. Die wichtigsten Unterlagen werden dir nach Vertragsabschluss auch per E-Mail zugeschickt.
Um zum Chat zu gelangen, klicke einfach oben rechts in der Menüleiste auf die Sprechblase. Dort sind wir montags bis freitags zu den Servicezeiten erreichbar. Wir halten übrigens nichts von Chat-Bots. Wenn du uns per Chat kontaktierst, wirst du direkt mit einem (echten!) Mitglied unseres Kundenservices verbunden. Wir helfen dir nicht nur bei Fragen und Problemen, sondern können auch Vertragsangelegenheiten direkt klären, wenn du eingeloggt bist und dich identifiziert hast.
Falls du Fragen hast, helfen wir dir gern per Chat, E-Mail oder Telefon. Unsere Kontaktdaten findest du unter Kontakt.
Nein, CHERRISK-Versicherungen sind nur für Privatpersonen erhältlich, nicht für Unternehmen.
Auf der Online-Plattform www.cherrisk.com kannst du unter dem Menüpunkt „Mein Profil“ bei den „Zahlungseinstellungen“ deine Zahlungsdaten jederzeit aktualisieren. Bei Fragen dazu kannst dich einfach mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen.
Bei der Hausrat- und Unfallversicherung kannst du deine monatliche Beitragszahlung einfach deaktivieren, nachdem du dich auf der Online-Plattform www.cherrisk.com eingeloggt hast. In diesem Fall wird dein nächster Beitrag nicht mehr von deinem Bankkonto abgebucht und deine Versicherung endet um 23:59 Uhr am letzten Tag deines aktuellen Vertrags. Im Falle der Reiseversicherung endet der Vertrag automatisch am letzten Tag deiner Reise.
Die CHERRISK Hausratversicherung und die CHERRISK Unfallversicherung gelten jeweils für einen Monat. Aber keine Sorge, deine Versicherung endet nicht am Ende des Monats. Indem du deinen nächsten Monatsbeitrag zahlst, verlängerst du deine Versicherung um einen Monat. Technisch gesehen bedeutet das, dass du jeden Monat einen neuen Vertrag abschließt, aber in der Praxis bekommst du den gleichen Service für einen unbestimmten Zeitraum.
Wir glauben an flexiblen Service – nicht an Knebelverträge. Deshalb laufen die CHERRISK Unfallversicherung und die Hausratversicherung auf monatlicher Vertragsbasis.
Bei der Reiseversicherung bezahlst du deinen Beitrag auf einmal bei Abschluss der Versicherung. Die Beiträge zu Unfall- und Hausratversicherung sind jeden Monat fällig. Das genaue Datum der Fälligkeit richtet sich nach dem Tag, an dem du deine Versicherung abschließt. Wenn du deine Versicherung zum Beispiel am 6. eines Monats abgeschlossen hast, ist dein Fälligkeitsdatum der 6. eines jeden Monats. Du hast bis dahin 15 Tage Zeit, deinen Beitrag zu bezahlen. Keine Sorge, darum musst du dich nicht jeden Monat kümmern: Mit CHERRISK kannst du wiederkehrende Zahlungen einrichten und wir ziehen deine Beiträge jeden Monat automatisch ein.
Als Zahlungsmethode bieten wir Kreditkarte, PayPal und SEPA-Lastschrift an. In manchen Fällen ist auch eine Überweisung möglich.
Sobald du den Schaden gemeldet hast, prüfen wir ihn zuächst. Wenn du nach den Versicherungsbedingungen Anspruch auf eine Auszahlung hast, erhältst du sie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des letzten erforderlichen Dokuments. Oftmals geht es aber schneller: In den letzten Jahren wurden Schadensfälle im Durchschnitt innerhalb von fünf Tagen abgewickelt.
Welche Unterlagen du uns mit deiner Schadenmeldung zur Verfügung stellen solltest, ist je nach Fall und Versicherung unterschiedlich. Am besten, du bewahrst alle Dokumente auf, die für den Fall wichtig sein könnten. Im Falle einer medizinischen Behandlung solltest du also beispielsweise alle medizinischen Unterlagen aufbewahren, die du erhalten hast. Wenn du Ausgaben hast, bewahre die Rechnungen, Quittungen, relevanten Verträge etc. auf. Kurz gesagt: Du glaubst, etwas könnte relevant sein? Dann solltest du es aufheben.
Du musst den Schaden sofort melden, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen, nachdem du ihn festgestellt hast. Für die CHERRISK Reiseversicherung gilt: Du musst den Schaden im Notfall sofort und spätestens innerhalb von 24 Stunden an unseren Servicepartner Europ Assistance (+49 89 55 987 8640) melden.
Die Reiseversicherung erstattet dir nicht nur Kosten, sondern unterstützt dich auch unmittelbar im Ausland. Die Notfall-Hotline unseres Reise-Assistenz-Dienstleisters Europ Assistance ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar (+49 89 55 987 8640) und hilft dir kostenlos bei medizinischen Problemen. So brauchst du dir keine Sorgen machen, wenn es darum geht, einen Arzt zu finden oder im medizinischen Notfall einen Krankentransport, Kinderbetreuung oder die Heimreise zu organisieren.
Du kannst einen Schaden über die Online-Plattform www.cherrisk.com oder über die Kundenbetreuung melden. Bei der CHERRISK-Reiseversicherung kannst du dich bei einem Notfall während deiner Reise an unseren Servicepartner Europ Assistance (+49 89 55 987 8640) wenden. Wenn du von deiner Reise nach Hause zurückgekehrt bist, kannst du einen Schaden über unsere Online-Plattform www.cherrisk.com oder über unseren Support melden.
Du kannst die Versicherung bis spätestens 15 Tage vor Reiseantritt abschließen. Der Reisebeginn muss also bei Abschluss mindestens 15 Tage in der Zukunft liegen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Du kannst eine Last-Minute-Reise-Rücktritts- und Abbruchversicherung erhalten, wenn du erst innerhalb der letzten 3 Tage angefangen hast, deine Reise zu buchen (Flug/Unterkunft), und für diese einzelne Reise das All-inclusive-Versicherungspaket abschließt. Dann gilt die darin enthaltene Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ab sofort. Du musst jedoch im Versicherungsfall mit Belegen nachweisen können, dass du die Reise erst 3 Tage vor Versicherungsabschluss gebucht hast.
Falls du Soforthilfe im Ausland brauchst (z. B. bei Unfällen oder gesundheitlichen Problemen) und eine CHERRISK-Reiseversicherung hast, erreichst du unsere Notfall-Hotline rund um die Uhr unter +49 89 55 987 8640.
Ja, beim Abschluss der Versicherung kannst du angeben, ob du eine Selbstbeteiligung tragen möchtest. Damit wird dein Versicherungsbeitrag günstiger. Bei manchen Schäden im Rahmen der Reiserücktritts- oder Gepäckversicherung musst du dann aber einen Teil der Kosten selbst tragen. Je nach Versicherungsfall sind dann bis zu 20 % der Kosten für den Schaden von dir selbst zu tragen hast, mindestens jedoch 25 €. In der Reisekrankenversicherung sind keine Selbstbehalte vorgesehen. Mehr Infos findest du in den Versicherungsbedingungen.
Schließt du einen Jahresvertrag ab, gilt die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung weltweit, inklusive USA und Kanada.Willst du eine einzelne Reise absichern, kannst du auswählen, ob du dich europaweit, weltweit ohne USA & Kanada oder weltweit inklusive USA & Kanada absichern möchtest.Die Antarktis und Grönland sind von unserem Versicherungsschutz ausgenommen.Reisekranken- und Gepäckversicherungen gelten nicht in Deutschland. Für Reisen innerhalb Deutschlands empfehlen wir dir die CHERRISK-Unfallversicherung. Die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung hingegen deckt auch Reisen innerhalb Deutschlands ab.Bitte beachte, dass die Versicherung generell nicht in Ländern gilt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat. Falls du eine Reise in Kriegsgebiete, wie die Ukraine, planst, findest du ausführlichere Informationen in diesem FAQ-Artikel: Gilt die CHERRISK-Reiseversicherung auch in Kriegsgebieten wie der Ukraine?
Die Höhe der Erstattung hängt ab vom versicherten Reisepreis, den du bei Vertragsabschluss festlegst, und den Kosten, die du im Versicherungsfall nachweisen kannst. Bei Abschluss der Versicherung wirst du nach versicherten Reisepreis gefragt. Hier empfehlen wir dir, de Gesamtpreis der geplanten Reise für alle versicherten Personen anzugeben. Dazu zählen alle vor Reiseantritt getätigten Reiseausgaben (in der Regel Flug und Unterkunft). Welche Kosten du geltend machen kannst, steht in den Versicherungsbedingungen.Bei einer Jahresversicherung kannst du den Gesamtpreis der teuersten geplanten Reise angeben. Musst du eine Reise stornieren, erstattet dir die Versicherung deine nachgewiesenen Ausgaben bis zur maximalen Höhe der von dir festlegten Summe. Brichst du eine laufende Reise ab, übernimmt sie anteilige und zusätzlich anfallende Reisekosten bis zur Höchstsumme.
Du kannst die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung für eine einzelne Reise oder als Jahresschutz abschließen. Der Jahresschutz erneuert sich automatisch nach 365 Tagen, wenn der nächste Jahresbeitrag bezahlt wurde. Der Jahresvertrag ist jährlich kündbar. Bei einer einzelnen Reise beginnt die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung am Tag des Versicherungsabschlusses und endet automatisch am Tag der Rückkehr. Bitte beachte, dass du die Reiserücktrittsversicherung spätestens 15 Tage vor Beginn deiner Reise abschließen musst, damit sie gültig ist. Beim Jahresvertrag sind erst Reisen abgesichert, die 15 Tage nach Versicherungsbeginn starten. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Du kannst eine Last-Minute-Reise-Rücktritts- und Abbruchversicherung erhalten, wenn du erst innerhalb der letzten 3 Tage angefangen hast, deine Reise zu buchen (Flug/Unterkunft), und für diese einzelne Reise das All-inclusive-Versicherungspaket abschließt. Dann gilt die darin enthaltene Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ab sofort.
Ja, über unsere Website, App und CHECK24 kannst du die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung unabhängig von anderen CHERRISK-Reiseversicherungsprodukten abschließen. Wenn du aber auch von einer Reisekranken- und Gepäckversicherung profitieren möchtest, empfehlen wir dir das All-inclusive-Paket. Damit kommst du günstiger, als wenn du jede Versicherung einzeln abschließen würdest.
Die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung kannst du über unsere Website und App einzeln abschließen oder sie mit der Reisekrankenversicherung oder Gepäckversicherung kombinieren. Du findest die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung und andere beliebte CHERRISK-Versicherungspakete auch bei unserem Partner CHECK24. Bitte beachte, dass du alle Reiseversicherungsprodukte derzeit nur mit einem gültigen Wohnsitz in Deutschland abschließen kannst.
Die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung erstattet dir deine Reisekosten, falls du eine Reise unerwartet stornieren oder abbrechen musst – oder sich der Beginn der Reise verzögert. Musst du zum Beispiel eine Reise wegen Krankheit, Jobverlust oder familiärem Notfall vor Reiseantritt stornieren, werden deine angefallenen Buchungskosten erstattet. Bist du schon im Urlaub und musst ihn aus gesundheitlichen oder familiären Gründen vorzeitig abbrechen? Dann übernimmt die Versicherung anteilige und zusätzlich anfallende Reisekosten. Du verpasst den Flieger, weil die öffentlichen Verkehrsmittel ausgefallen sind? Dann werden dir anteilige und zusätzliche Kosten erstattet, wenn sich der Beginn der Reise um mindestens zwei Stunden verzögert. Wie hoch die maximale Summe ist, die dir im Versicherungsfall ausgezahlt wird, kannst du bei Abschluss der Versicherung festlegen. Mehr erfährst du auf der Produktseite, in den Versicherungsbedingungen und auf CHECK24.de.
Du kannst dir deine Reiseversicherung über unsere Website individuell zusammenstellen und direkt abschließen. Die beliebtesten Versicherungspakete findest du auch bei unserem Partner CHECK24. Bitte beachte, dass du alle Reiseversicherungsprodukte derzeit nur mit einem gültigen Wohnsitz in Deutschland abschließen kannst.
Wir empfehlen, dich vor deiner Reise auf der Website des Auswärtigen Amts zu informieren, wo du allgemeine Reiseinformationen und auch für die einzelnen Länder geltende aktuelle Informationen findest.
Eine Flugverspätung besteht, wenn sich dein Flug um mehr als vier Stunden verspätet. In diesem Fall erstatten wir (gegen Vorlage von Rechnungen und Belegen) Kosten bis zu 150 EUR, die während der Wartezeit entstehen, z.B. durch Mahlzeiten, Getränke usw. Bitte beachte, dass die CHERRISK-Auslandsreiseversicherung keine Stornierungen abdeckt. Bitte wende dich in diesem Fall mit Entschädigungsfragen an deine Fluggesellschaft oder andere Dienstleister.
Nein, die Reiseversicherung übernimmt keine Kosten für Mobilfunk (inkl. SMS oder Datennutzung) oder WLAN.
Ja, beim Abschluss der Versicherung kannst du angeben, dass du eine Selbstbeteiligung tragen möchtest. Damit wird dein Versicherungsbeitrag günstiger. Bei manchen Schäden im Rahmen der Reiserücktritts- oder Gepäckversicherung musst du dann aber einen Teil der Kosten selbst tragen. Je nach Versicherungsfall sind dann bis zu 20 % der Kosten für den Schaden von dir selbst zu tragen hast, mindestens jedoch 25 €. In der Reisekrankenversicherung sind keine Selbstbehalte vorgesehen. Mehr Infos findest du in den Versicherungsbedingungen.
Ja, bei der CHERRISK-Auslandsreiseversicherung gehört neben Skifahren auch Snowboard ohne Aufpreis zu den versicherten Sportarten. Eines solltest du jedoch beachten: Bei der Reiseversicherung gilt nur das Snowboard- und Skifahren auf den markierten Pisten als versichert.
Unser Europa-Tarif umfasst Reisen in und durch die folgenden Länder:Albanien, Andorra, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, den Kosovo, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, die Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, die Türkei, die Ukraine, Ungarn, Vatikan, das Vereinigte Königreich, Zypern.
Zurzeit bieten die meisten Versicherungsgesellschaften bei Neuabschluss einer Versicherung leider keinen Versicherungsschutz in Kriegsgebieten wie der Ukraine. Dazu zählt auch die CHERRISK-Auslandsreiseversicherung. Eine Ausnahme besteht, wenn du eine CHERRISK-Auslandsreiseversicherung schon vor Ausbruch des Krieges abgeschlossen hast. Dann bist du wie folgt abgesichert: - Die CHERRISK-Auslandsreiseversicherung übernimmt die Kosten für den Abbruch deiner Reise, wenn der Krieg während deines Aufenthalts ausgebrochen ist und du uns spätestens 3 Tage nach Veröffentlichung der Reisewarnung des Auswärtigen Amts über den Abbruch informiert hast. - Die CHERRISK-Auslandsreiseversicherung ist auch in anderen Schadensfällen für dich da, wenn diese Teil der Versicherungsbedingungen sind und nur, wenn wenn du schon vor Ausbruch des Krieges in das Land eingereist bist. Bitte beachte, dass die Versicherung keine kriegsbedingten Schäden abdeckt, die dir in der Ukraine oder einem anderen Land widerfahren sind. Wenn du in diesem Zusammenhang oder anderweitig Hilfe brauchst, wende dich bitte an die Krisenhotline des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000. Es wird außerdem empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Schließt du einen Jahresvertrag ab, gilt die Reiseversicherung weltweit, inklusive USA und Kanada.
Bei einer einzelnen Reise kannst du bei Versicherungabschluss auswählen, ob du dich europaweit, weltweit ohne USA & Kanada oder weltweit inklusive USA & Kanada absichern möchtest.
Die Antarktis und Grönland sind von unserem Versicherungsschutz ausgenommen.
Reisekranken- und Gepäckversicherungen gelten nicht in Deutschland. Für Reisen innerhalb Deutschlands empfehlen wir dir die CHERRISK-Unfallversicherung. Die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung hingegen deckt auch Reisen innerhalb Deutschlands ab.
Bitte beachte, dass die Versicherung generell nicht in Ländern gilt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat. Falls du eine Reise in Kriegsgebiete, wie die Ukraine, planst, findest du ausführlichere Informationen in diesem FAQ-Artikel: Gilt die CHERRISK-Reiseversicherung auch in Kriegsgebieten wie der Ukraine?
Falls du eine Auslandsreiseversicherung für eine einzelne Reise abgeschlossen hast und sie während des Urlaubs verlängern möchtest, kannst du einfach eine weitere Versicherung abschließen. Achte darauf, dass Versicherungsbeginn nicht der Beginn der Reise ist, sondern der Tag nach dem deine aktuelle Versicherung endet. Nur so bist du durchgehend abgesichert. Wichtig: Auch bei einer Verlängerung darf die Gesamtreisedauer 56 Tage nicht überschreiten. Längere Reisen können leider nicht versichert werden.
Ja, mit den Tarifen für Paare und Familien kommst du wesentlich günstiger, als wenn du für alle Personen Einzelverträge abschließen würdest. Der Tarif für Paare kann von 2 Personen (auch Freunde oder Verwandte) im Alter von 18–76 Jahren abgeschlossen werden, die allein oder zusammen verreisen. Der Familientarif gilt für 1 oder 2 Erwachsene (18–76 Jahre) und 1 bis 7 Kinder (bis 22 Jahre). Der Preis für den Familientarif bleibt immer gleich, egal wie viele Personen versichert werden. Beim Paar- und Familientarif sind die Versicherten auch abgesichert, wenn sie einzeln oder zu einem anderen Ort reisen. Natürlich kannst die Versicherung auch nur für dich selbst (vorausgesetzt du bis volljährig) oder für eine andere Einzelperson im Alter von 0–76 Jahren abschließen.
Der Jahresschutz erneuert sich automatisch nach 365 Tagen, wenn der nächste Jahresbeitrag bezahlt wurde. Der Jahresvertrag ist jährlich kündbar. Wenn du kündigen möchtest, reicht es, wenn du unserem Kundenservice 8 Tage vor Ablauf des Jahres Bescheid gibst.
Du kannst die Reiseversicherung für eine einzelne Reise oder als Jahresschutz abschließen. Der Jahresvertrag lohnt sich meist schon, wenn du pro Jahr insgesamt 2 Wochen oder mehr ins Ausland reist. Der Vorteil: Er gilt für unbegrenzt viele Reisen innerhalb eines Jahres. Du bist pro Reise bis zu 56 Tage abgesichert – und das weltweit (inkl. USA und Kanada). Der Jahresschutz erneuert sich automatisch nach 365 Tagen und ist jährlich kündbar. Wenn du kündigen möchtest, reicht es, wenn du uns 8 Tage vor Ablauf des Jahres Bescheid gibst. Hast du eine einzelne Reise ohne Reiserücktritts- und Abbruchsversicherung versichert, beginnt die Reiseversicherung am Tag der Abreise und endet automatisch am Tag der Rückkehr. Die Reiserücktritts- und Abbruchsversicherung gilt bei einzeln versicherten Reisen schon ab Abschluss der Versicherung.
Reisen gehört zu den schönsten – und aufregendsten Dingen im Leben. Und wir hoffen, dass du im Ausland nie in eine Notsituation gerätst. Dennoch empfehlen wir dir vorbereitet zu sein, falls es doch mal zu einem Unfall, Krankheit oder Gepäckverlust kommt. Deine Reiseversicherung deckt nicht nur unvorhergesehene Kosten ab, sie unterstützt dich auch im Notfall vor Ort, indem sie Ärzt:innen ausfindig macht, Krankentransporte oder die Rückkehr nach Hause organisiert. Egal ob du eine Reisekranken-, Gepäck- oder eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung brauchst – bei CHERRISK kannst du dir verschiedene Versicherungsmodule individuell zusammenstellen. Diese kannst du für ein ganzes Jahr oder nur eine einzelne Reise abschließen. Paare und Familien profitieren außerdem von besonderen Konditionen. Mehr erfährst du auf unserer Produktseite, in den Versicherungsbedingungen und auf CHECK24.de.
Du kannst dir deine Reiseversicherung über unsere Website individuell zusammenstellen und direkt abschließen. Die beliebtesten Versicherungspakete findest du auch bei unserem Partner CHECK24. Bitte beachte, dass du alle Reiseversicherungsprodukte derzeit nur mit einem gültigen Wohnsitz in Deutschland abschließen kannst.
Auf unserer Website kannst du folgende Module individuell miteinander kombinieren: - Reisekrankenversicherung - Gepäckversicherung - Reiserücktritts- und Abbruchversicherung Bei unserem Partner CHECK24 kannst du aus vier verschiedenen Paketen wählen, die verschiedene Abdeckungen beinhalten: 1. Reisekrankenversicherung 2. Reisekrankenversicherung + Gepäckversicherung 3. Reiserücktritts- und Abbruchversicherung 4. All-inclusive-Paket (inkl. Reisekranken, Gepäck, Reiserücktritt und Abbruch) Was die einzelnen Versicherungen abdecken, erfährst du auf unserer Produktseite, in den Versicherungsbedingungen und auf CHECK24.de.
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